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Gasetagenheizungen: WEG in der Pflicht zu Bestandsaufnahmen

Berlin (02. Oktober 2024): 

 

Spätestens Mitte 2028 dürfen in Deutschland nur noch Heizanlagen eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien nutzen. Ist kein nachaltig erzeugtes Gas verfügbar, kann kein neuer Gaskessel installiert werden. Für Gasetagenheizungen gibt es aberi Übergangsfristen: Fällt eine Gastherme aus, haben Eigentümer fünf Jahre Zeit zu entscheiden, ob das dezentrale Versorgungssystem bleiben soll oder auf ein zentrales Heizsystem umgerüstet wird. Bei einer Entscheidung für das zentrale System räumt der Gesetzgeber nochmal acht Jahre für die Umseztung ein. 

 

Gehört das Gebäude verschiedenen Wohnungseigentümern, ist dabei eine Bestandsaufnahme über alle dezentralen Etageneizungen bis 31. Dezember 2024 vorgesehen. Eine WEG soll beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger Informationen zu Art, Alter, Funktionstüchtigkeit und Wärmeleistung der installierten Gasthermen anfordern und von den zugehörigen Eigentümern Details über den Zustand der Heizanlage, zu Heizkörpern und Rohren sowie etwaigen Geräte zur Effizienzsteigerung verlangen. Schornsteinfeger und Eigentümer haben sechs Monate Zeit, die Informationen zu übermitteln. Sie liefern die Basis für die Entscheidung über das künftige Heizsystem.

Finale Antragstellergruppe freigeschaltet

Berlin (27. August 2024): 

 

Ab heute sind mit Unternehmen, Eigentümer:innen vermieteter Einfamilienhäuser sowie WEG bei Sondereigentumsmaßnahmen auch die finale Antragstellergruppe für die Beantragung der Heizungsförderung freigegeben. 

 

Damit kann nun auch diese Gruppe von der Förderung zum Einbau einer umweltfreundlichen Heizung nach der Bundesförderung effziente Gebäude (Einzelmaßnahmen) profitieren. 

Kürzung Förderung Energieberatung

Berlin (05. August 2024): 

 

Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK heute bekannt gab, werden an den Programmen „Energieberatung für Wohngebäude – EBW“ und „Energieberatung für Nichtwohngebäude – EBN“ deutliche Anpassungen vorgenommen.

 

Die Fördersätze werden von aktuell 80% auf 50% der förderfähigen Kosten reduziert. Darüber hinaus werden die maximalen Zuschüsse um die Hälfte gekürzt. Die Änderungen treten bereits für alle Anträge ab dem 7. August 2024 in Kraft.

 

Begründet wurde die Entscheidung mit der großen Beliebtheit der Programme. Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen so noch möglichst vielen Antragsberechtigten zugutekommen.

Recht auf Balkonkraftwerk

Berlin (17. Juli 2024): 

 

Mieter und Wohnungseigentümer erhalten das Recht, eine Steckersolaranlage auf dem Balkon oder der Terrasse zu betreiben. 

 

Die Installation solch einer kleinen Photovoltaikanlage, die über eine Steckdose mit dem Stromkreis in der Wohnung verbunden wird, gehört nach Beschluss des Bundestages nunmehr zu den privilegierten baulichen Veränderungen der Wohnung (§20 WEG und §554 BGB). Der Gesetzgeber stellt damit Balkonsolaranlagen auf eine Stufe mit einer Wallbox zum Laden eines Elektroautos, dem behindertengerechter Umbau der Wohnung oder Maßnahmen für einen höheren Schutz vor Einbruch. 

 

In Kraft tritt die Gesetzesänderung nach ihrer Verkündigung im Bundesgesetzblatt, vorraussichtlich noch in diesem Sommer.

Erweiterte Antragsberechtigungen für Heizungsförderung

Berlin (3. Juni 2024): 

 

Ab sofort haben auch private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für den Einbau umweltfreundlicher Heizsysteme zu erhalten. Diese Förderung umfasst Maßnahmen, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen.

 

Die Bundesregierung stellt hierfür Haushaltsmittel bereit, die als direkte Zuschüsse bei der KfW beantragt werden können. Bei Vorlage vollständiger Unterlagen und förderfähiger Projekte erfolgt die Genehmigung innerhalb weniger Minuten digital und automatisiert. Zusätzlich zu den Zuschüssen bietet die KfW zinsgünstige Ergänzungskredite an, die über die jeweilige Hausbank beantragt werden können.

 

Das Ziel dieser Förderprogramme ist es, den Umstieg auf umweltfreundliche Heizungen zu fördern und somit die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich zu verringern.

Verzögerte Auszahlung der Zuschüsse für Energieberatung

Berlin (21. Mai 2024): 

 

Die Zahlung der Zuschüsse im Förderprogramm Energieberatung Wohngebäude (EBW) stockt im Frühling 2024. Grund ist eine gestaffelte Zuweisung der Mittel vom Bundesfinanzministerium an das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Auch die Bewilligung von Anträgen dauert aktuell mehrere Wochen. Von Januar bis April 2024 wurden rund 55.000 Anträge bewilligt – mehr als im Vorjahreszeitraum.

Novelle des EEG bringt Vereinfachung für PV-Anlagen

Berlin (16. Mai 2024): 

 

Für neue Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt Leistung gelten mit dem nun novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einfachere Regelungen beim Netzanschluss: Reagiert der Netzbetreiber nicht auf das Anschlussgesuch binnen vier Wochen, gilt die Netzkopplung der PV-Anlage als unbedenklich und darf er von einem selbst gewählten Elektriker ausgeführt werden. Bisher lag der Grenzwert bei 10,8 Kilowatt Leistung. Ist am Verknüpfungspunkt bereits ein System installiert, darf bis zu einer Gesamtleistung von 30 Kilowatt der Netzanschluss der neuen Anlage ohne Anwesenheit des Netzbetreibers hergestellt werden.

 

 Vereinfacht wurde auch der Anschluss von Stecker-Solar-Anlagen, die zum Beispiel auf dem Balkon aufgestellt und an eine Steckdose in der Wohnung geschlossen werden: Ein System muss dem Netzbetreiber nicht gemeldet werden, wenn die Modulleistung maximal 2 Kilowatt und die Wechselrichterleistung maximal 800 Watt beträgt. 

 

Der in der Wohnung installierte Stromzähler darf nunmehr rückwärts drehen, wenn erzeugter Solarstrom ins öffentliche Netz fließt. Es besteht aber weiterhin die Pflicht, ein solches Balkonkraftwerk ins Marktstammdatenregister einzutragen. Bei der Installation der steckerfertigen PV-Anlage ist die geltende VDE-Norm zu beachten.

Heizungsförderung: 2.000 bis 2.500 Anträge pro Woche

Berlin (6. Mai 2024): 

 

Die neue Heizungsförderung ist nach Aussage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gut angelaufen. Am 27. Februar hat die KfW-Bank das Antragsportal für Bürger geöffnet, die im eigenen Einfamilienhaus leben. Rund 23.000 Förderzusagen erteilte die KfW-Bank bis Anfang Mai, mehrheitlich für elektrische Wärmepumpen. Pro Woche gehen 2.000 bis 2.500 Förderanträge im Portal ein. Ab Ende Mai sollen auch Privatpersonen, denen ein Wohnhaus mit mindestens zwei Wohnungen gehört, und Wohnungseigentümergemeinschaften einen Förderantrag stellen können; ab August schließlich die Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und Wohnungseigentümer, die eine Heizanlage nur für ihre Wohnung anschaffen, sowie Unternehmen und Kommunen.

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